In der heutigen Zeit stellen Aufzüge ein wichtiges Element für die Zugänglichkeit von mehrstöckigen Gebäuden dar. In Italien gibt es verschiedene Gesetze und Vorschriften, die auf die unterschiedlichen Fälle Anwendung finden.
Für öffentliche Gebäuden gilt das Dekret DPR 503 aus dem Jahr 1996.
Für private Gebäuden gilt hingegen das Gesetz Nr. 13 aus dem Jahr 1989, dessen Anwendung durch das in der Folge erlassene Dekret DM 236 aus dem Jahr 1989 geregelt wird.
In Absatz 5.3.3.2 legt das Dekret DM 236/1989 mit einer gewissen Genauigkeit jene Merkmale fest, die Aufzüge je nach Gebäudeart aufweisen müssen. Dabei werden neu gebaute Wohnhäuser von neu gebauten, für andere zwecke bestimmten Gebäuden und von bereits bestehenden Gebäuden, die renoviert werden müssen, unterschieden.
Dieses Gesetz gilt heute noch, stimmt aber leider nicht genau mit der später erlassenen, harmonisierten Europäischen Norm EN 81-70 überein, die ebenfalls die Merkmale von Aufzügen regelt, die für alle Personen zugänglich sein müssen. In Italien kann man nun sagen, dass alle Aufzüge in Neubauten für jedermann zugänglich sein müssen. In diesem Punkt stimmen die beiden Normen überein.
Im Fall von bestehenden Gebäuden, die renoviert wurden, ist es offensichtlich, dass die von der Norm EN 81-70 vorgeschriebenen Abmessungen nicht immer eingehalten werden können, weswegen auf die Abmessungen aus Tabelle 12 des Dekrets DM 236/1989 zurückgegriffen wird (Kabine mit Mindestlänge von 80 cm und Mindesttiefe von 120 cm, sowie mit Teleskoptür mit Mindestöffnungsbreite von 75 cm – Traglast von 350 kg – 4 Personen).
Die normale, zugängliche Kabine für neue Wohngebäude muss per Gesetz eine Mindestbreite von 95 cm und eine Mindesttiefe von 130 cm aufweisen, während die Norm EN 81-70 eine Mindestbreite von 100 cm und eine Mindesttiefe von 125 cm vorsieht; in einem Fall wird eine Traglast von 480 kg vorgeschrieben, im anderen von 450 kg, 6 Personen; die Teleskoptür muss in beiden Fällen eine Öffnungsbreite von 80 cm aufweisen.
In den neuen Gebäuden, die keinen Wohnzwecken dienen, sehen beide Standards eine Mindestbreite der Kabine von 110 cm und eine Mindesttiefe von 140 cm vor; die Tür muss sich aufgrund der italienischen Vorschrift mindestens 80 cm öffnen lassen, während es für die Europäische Vorschrift 90 cm sein müssen.
Die EN 81-70 sieht außerdem eine Reihe an wichtigen zusätzlichen Merkmalen vor, wie etwa eine sehr präzise Haltegenauigkeit, sodass weder kleinen Stufen noch optische Hindernisse am Eingang entstehen, damit es beim automatischen Schließen der Teleskoptüren zu keinen Zwischenfällen mit Personen oder Rollstühlen kommt. Weiters ist eine akustische Anzeige für Blinde, sowie andere nützliche Vorrichtungen zur Erleichterung der Zugänglichkeit anzubringen.
Begrifflich sind damit nicht nur jene Personen gemeint, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind und damit die Aufzugskabine unter größeren Schwierigkeiten betreten können, sondern auch Personen mit anderen Einschränkungen (Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, Sprachprobleme und sogar Allergien), für die die möglichst einfache Benutzung der Anlage gewährleistet sein muss.
Koppel A.W. kann aufgrund seiner großen Erfahrung jede Art von Beratungstätigkeit anbieten. Insbesondere ist Koppel auf die Beratung bei der Erlangung der notwendigen Genehmigungen seitens der zuständigen Gemeinde spezialisiert, damit in bestehenden Gebäuden Aufzüge geeigneter Größe installiert werden können, um deren Zugänglichkeit zu verbessern.
Ferner muss darauf hingewiesen werden, dass gemäß Dekret DM 23/7/2009 alle Aufzüge, die vor dem Jahr 1999 installiert wurden, innerhalb einiger Jahre in ihrer Zugänglichkeit verbessert werden müssen. Insbesondere muss die Haltegenauigkeit erhöht werden und müssen für Teleskoptüren geeignete optische Schranken installiert werden. Ferner gibt es für den Bereich der Zugänglichkeit das Europäische Dokument TS 81-82, welches den Planer dazu anleitet, alle in der Materie relevanten Merkmale des bestehenden Aufzugs den Anforderungen der Zugänglichkeit möglichst gut anzupassen, wenn das der Eigentümer verlangt.
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